Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen stattgegeben, der sich zuvor erfolglos vor der Strafvollsteckungskammer gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt gewehrt hatte. Das Bundesverfassungsgericht sah sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art.19 Abs. 4 Grundgesetz verletzt:








