Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiotherapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht.
In dem hier vom Bundesssozialgericht entschiedenen Fall betreibt der klagende Ex-Fußballprofi seit dem Ende
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