Betrug beim Unterhalt

Für eine vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht ist es nicht ausreichend, dass eine Unterhaltspflicht vom Betroffenen für möglich gehalten wird. Das Abwarten einer gerichtlichen Entscheidung über eine mögliche Unterhaltspflicht begründet noch keinen bedingten Vorsatz. Wird objektiv eine Unterhaltspflicht festgestellt, muss diese

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Verletzung der Unterhaltspflicht, rechtskräftig festgestellte Unterhaltsansprüche – und die Restschuldbefreiung

Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiellrechtlichen Ansprüche, die

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