Stellt eine Influencerin auf ihrem Social-Media-Auftritt Bilder von sich ein, auf denen sie Waren präsentiert und die mit den Accounts der Hersteller verlinkt sind ohne Kenntlichmachung der Werbung, ist diese Werbung unzulässig. So hat das Oberlandesgericht Braunschweig in dem hier vorliegenden Fall einer Influencerin auf der Social-Media-Plattform Instagram entschieden. Auf
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