Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zum Abzug „finaler“ Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Artikel lesenDem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
- Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54























