Vererblichkeit eines Verlustabzugs

§ 10d EStG ermöglicht unter den dort bezeichneten Voraussetzungen eine interperiodische Verrechnung von Verlusten, die im Veranlagungszeitraum ihrer Entstehung nicht ausgeglichen werden konnten und gewährt dem Steuerpflichtigen eine subjektiv-öffentliche Berechtigung zum Verlustabzug, d.h. zur Verrechnung der im Veranlagungszeitraum ihrer Entstehung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verluste aus Stillhaltegeschäften

Gegen die nur eingeschränkte Berücksichtigungsfähigkeit von Verlusten aus Stillhaltegeschäften gemäß § 22 Nr. 3 Sätze 3 und 4 EStG bestehen für den Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Einkünfte aus Leistungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Entgelte, die der Stillhalter

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