Abschiebung eines Bulgaren

Die Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren erfordert eine vorhergehende Prüfung des Freizügigkeitsverlustes.

Die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen wird mit dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union nicht unwirksam. Mit Erlangung des Unionsbürgerstatus darf von ihr aber

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