Eiffelturm

Grenzüberschreitende Verlustverrechnung – und die Verlusttragung durch die deutsche Muttergesellschaft

Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die „Organschaft“ zuvor in dem Sinne faktisch „gelebt“ worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden

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London UK

Finale ausländische Betriebsstättenverluste

In Deutschland ansässige Unternehmen dürfen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt nach

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Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten

Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab 1.01.2009 geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt.

Hat also

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Verlustverrechnung bei Termingeschäften

Alt-Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften entstanden sind, können nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts nicht ohne weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen Investmentsteuergesetzes erzielt wurden.

In

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Mindestbesteuerung

Die sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 EStG ist „in ihrer Grundkonzeption“ einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nach Ansicht des Bundesfinanzhofs doch nicht verfassungswidrig.

Die Einkommen- und Körperschaftsteuer soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuersubjekts abschöpfen. Ihre Bemessungsgrundlage ist deshalb

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Bundesfinanzhof

Verluste ausländischer Betriebsstätten

Ausländische Betriebsstättenverluste dürfen im Rahmen der deutschen Steuerveranlagung nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr in zwei Urteilen darüber entschieden, wann ausländische Betriebsstättenverluste „final“ sind und deshalb im Inland abgezogen werden können.

Erwirtschaftet ein inländischer Steuerpflichtiger aus einer ausländischen

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Steuersouveränität der EU-Mitgliedstaaten

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat jetzt in der Rechtssache „Lidl Belgium“ entschieden, dass der Ausschluss der Verrechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages vereinbar ist. Nach der Entscheidung kann ein deutsches Unternehmen

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Gewerbeverlust und Gesellschafter

Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. von § 10a GewStG ist bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs mitunternehmerbezogen zu ermitteln. Hierfür sind die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahres und die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahres nach dem Gewinnverteilungsschlüssel und unter

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