Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatten weder die Erblasserin noch ihre hier klagende Nichte einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Erblasserin hatte der Klägerin ein Vermächtnis über einen Anteil an einem im
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