Monopoly

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – und kein Abgeltungsteuertarif

Der Bundesfinanzhof vermeidet eine Antwort: Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem abgeltenden Sondertarif von 25 % ist in einem Rechtsstreit, in dem der Steuerpflichtige jene Besteuerung aus Gleichheitsgründen für die von ihm erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beansprucht, nicht klärungsfähig. Die Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage fehlt,

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Bankhaus Warburg Hamburg

Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil – und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nießbraucher -anstelle des Gesellschafters- die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Ausübung überlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grundsätzlich in der Lage ist, auch an Grundlagengeschäften

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Hausbau

Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft – und die Finanzierungsaufwendungen

Unter den (weit zu verstehenden) Begriff der Schuldzinsen können auch Kosten für das sog. Projektcontrolling fallen, wenn sie als Finanzierungskosten zu beurteilen sind, weil die Auszahlung der Darlehensraten durch die Bank davon abhängt, dass im Rahmen des Controllings für die Bank relevante Unterlagen vorbereitet und Controlling-Reports erstellt werden. Werbungskosten sind

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Monopoly

Vermietungen – und die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht

Die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht ist als das subjektive Tatbestandsmerkmal in § 21 EStG einkunftsart- und bereichsspezifisch ausgestaltet: Bei einer auf Dauer angelegten, auf Wohnimmobilien bezogenen Vermietungstätigkeit ist typisierend vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Demgegenüber gilt bei Immobilien, die nicht Wohnzwecken dienen (sog. „Gewerbeimmobilien“), die Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht;

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Mietwohnungen

Ehegattenunterhalt – und die Vermietungseinkünfte

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mittels kreditfinanzierter Immobilien erzielt werden, ist bis zur erzielten Miete nicht nur die die Einkünfte bereits steuerrechtlich vermindernde Zins, sondern auch die Tilgungsleistung unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Steuerliche Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht.  Nach der Rechtsprechung des

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Dortmund Jugendherberge

Das Mietshaus – und die Schadensersatzzahlung des Bergbauunternehmens

Eine Zahlung, welche von einem Bergbauunternehmen als Ersatz für an einer zum Privatvermögen gehörenden, vermieteten Immobilie festgestellte bergbaubedingte reparable Schäden geleistet wird, zählt -ebenso wie die Immobilie selbst- zur Vermögenssphäre. Die Ersatzleistung führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht nachweislich dazu dient, bei diesen Einkünften geltend

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Der Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung – und die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude

Das Finanzgericht darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen. Die Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund

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Hausbau

Überbau auf einem vermieteten Grundstück – und die Aufwendungen zu seiner Abwehr

Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, um einen Überbau auf einem vermieteten Grundstück abzuwehren, sind grundsätzlich keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da sie getragen werden, um eine Eigentums- und Vermögensbeeinträchtigung abzuwehren, nicht aber der Einkunftserzielung dienen. Der Bundesfinanzhof hat bereits mehrfach entschieden, dass Schadensersatzverpflichtungen, die im

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Errichtung eines Erweiterungsbaus – und der gewerbliche Grundstückshandel

Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehend wesentlich

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Wohnungen

Vermietung von Wohnungen – und die Erbschaftsteuer

Die Vermietung von Wohnungen überschreitet nur dann die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Folge, dass erbschaftsteuerlich kein (möglicherweise begünstigungsschädliches) Verwaltungsvermögen vorliegt, wenn neben der Überlassung der Wohnungen Zusatzleistungen erbracht werden, die das bei langfristiger Vermietung übliche Maß überschreiten und der Vermietungstätigkeit einen originär gewerblichen Charakter geben. Auf die Anzahl

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Hausbau

Herstellung und teilweise Veräußerung eines Mehrfamilienhauses – und der Schuldzinsenabzug

Die anteilige Zuordnung von Darlehen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll, ist nach denjenigen Kriterien zu beurteilen, die die Rechtsprechung zu anteilig fremdvermieteten und anteilig selbstgenutzten Gebäuden entwickelt hat. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstellungskosten eines künftig der Einkünfteerzielung aus Vermietung

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Wohnhaus

Das Darlehen für den Vermieter – und sein Widerrufsrecht

Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus Vermietung oder

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Wohnhäuser

Erbbaurecht – und die hieraus erzielten Einkünfte

Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht, s. § 1 Abs. 1 des Erbbaurechtsgesetzes -ErbbauRG-). Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, gilt

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Schweizer Frnaken

Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Nimmt der Steuerpflichtige ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet worden ist. Werbungskosten sind nach §

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Unvermutete Renovierungsaufwendungen – als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Unvermutete Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen, die lediglich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, welche aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind, führen unter den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu anschaffungsnahen Herstellungskosten. Dies gilt auch, wenn im Rahmen einer solchen Renovierung „verdeckte“,

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Steuern durch Immobilien sparen – Tipps und Tricks

Wer in Deutschland Immobilien besitzt, der muss verschiedene Abgaben und Steuern bezahlen. Doch als Immobilienbesitzer muss man nicht nur Steuern zahlen, man kann durch Immobilien auch Steuern sparen. InhaltsübersichtMit der Immobilie als Kapitalanlage Steuern sparenLaufende Kosten der Immobilienvermietung von der Steuer absetzenSteuern sparen als Eigenheimbesitzer Mit der Immobilie als Kapitalanlage

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Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – und der Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten

Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. Die nicht durch eine tatsächliche Verwendung begründete (angebliche) Reinvestitionsabsicht des Veräußerungserlöses in ein noch zu

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Dauertestamentsvollstreckung – und der Werbungskostenabzug für die Testamentsvollstreckervergütung

Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers nicht in Betracht, wenn

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Unbewegliche Wirtschaftsgüter – und das Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen sein, wenn die (beweglichen oder unbeweglichen) Wirtschaftsgüter veräußert

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Grundstücksgemeinschaft – und die Zurechnung von Vermietungseinkünften

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den vermietenden bzw. verpachtenden Eigentümerinnen nach den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Dies gilt auch, wenn die Eigentümerinnen zwar schuldrechtlich vereinbart, dass die laufenden Einkünfte allein einer Eigentümerin zugerechnet werden sollen, es sich jedoch insoweit nur um eine Einkommensverwendungsabrede handelt, die an der Zurechnung der Einkünfte entsprechend

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Betrugsschaden als Werbungskosten

Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Hingabe verlorener Aufwendungen, die zu Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts hätten führen sollen, schließt den wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit einer beabsichtigten Vermietung nicht aus. Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen,

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Fremdwährungsdarlehen – und die Kursverluste

Der Bundesfinanzhof hat bereits für Streitjahre nach 2009 entschieden, dass Mehraufwendungen infolge von Kursverlusten für die Tilgung von Fremdwährungsdarlehen keine Schuldzinsen sind und deshalb nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen. Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen, die sich aus wechselkursbedingten Änderungen der Darlehensverbindlichkeit ergeben, führen nicht zu Einkünften

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Die erneuerte Einbauküche in der Mietwohnung

Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht -als sog. Erhaltungsaufwand- sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die vermietete Ferienwohnung – und die Überschussprognose

Von der Einkünfteerzielungsabsicht ist bei der Vermietung einer Ferienwohnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ohne Weiteres auszugehen, wenn die Wohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird. Unerheblich ist es insoweit, ob die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder ob mit der Vermietung -wie hier-

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Gerichtsgebäude

Nicht abziehbare Schuldzinsen – als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Ein steuerrechtlich anzuerkennender wirtschaftlicher Zusammenhang von Schuldzinsen mit (Überschuss-)Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjektes zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden. Maßgeblich ist danach, ob die

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Vermietung von 2 Verwaltungsgebäuden – und die Frage der Gewerblichkeit

Die Vermietung von 2 errichteten Verwaltungsgebäuden für jeweils 20 Jahre auf Erbbaurechtsgrundstücken, die für den selben Zeitraum bestehen, führt nicht zu gewerblichen Einkünften. Gewerbebetrieb ist jede selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn diese Betätigung

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Das häusliche Arbeitszimmer des Vermieters

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das gilt nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder

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Die Fahrtkosten des Vermieters

Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet. Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von

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Ferienwohnung mit wechselnder Vermietung – und die Einkünfteerzielungsabsicht

Die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen bedeutsamen Rechtsfragen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt. Die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Prognose bei einer besonderen Gestaltung und Ausstattung einer Wohnung sowie der besonderen Größe des Grundstücks entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Ebenso ist es vertretbar, hinsichtlich der

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Vermietung und Verpachtung – und die Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen

Mehraufwendungen infolge von Kursverlusten bei Fremdwährungsdarlehen (Sondertilgungen) sind keine Schuldzinsen. Sie können deshalb nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen. Dies gilt erst recht, wenn die Vermieterin noch keine Sonderleistungen auf die in Euro gestiegenen Rückzahlungsverpflichtungen erbracht, sondern lediglich die in Euro vereinbarten Tilgungsbeiträge geleistet hat.

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Bundesfinanzhof

Unbebautes Grundstück – und die Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht

Auf die Bebauungs- und Vermietungsabsicht kann nur anhand von äußeren Umständen geschlossen werden. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls. Ein vorsichtiges, auf das Ansparen von Eigenkapital gerichtetes Finanzierungsverhalten spricht nicht gegen die behauptete Bebauungsabsicht. In diesem Fall muss sich aber aus weiteren Umständen ergeben, dass sich der

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Beseitigungsaufwand für nachträglich eingetretene Schäden

Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten. Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, können daher sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. In dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall erwarb der

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Zuschlag und Wiederversteigerung im Zwangsversteigerungsverfahren – und die Bargebotszinsen

Durch Zuschlagsbeschluss (Anschaffung) und Wiederversteigerung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 ZVG (Veräußerung) wird der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllt (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Der Veräußerungserlös entspricht dem Bargebot (ohne Bargebotszinsen) des Erstehers in der Wiederversteigerung. Die Anschaffungskosten sind

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Finaler ausländischer Vermietungsverlust

Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesfinanzhofs definiert die Voraussetzungen, unter denen der Ansässigkeitsstaat Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen aufgrund des prinzipiellen Anwendungsvorrangs unionsrechtlichen Primärrechts (und damit der unionsrechtlichen Grundfreiheiten) berücksichtigen muss, obwohl die betreffenden Verluste nach der bestehenden

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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – und die Beiträge zur Risikolebensversicherung

Beiträge für Risikolebensversicherungen, welche der Absicherung von Darlehen dienen, die zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Immobilienobjekts aufgenommen werden, sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Versicherungsvertragsabschluss durch das finanzierende Kreditinstitut vorgegeben war. Eine Aufteilung von Beiträgen für

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Gewerbeimmobilien – und die Einkünfteerzielungabsicht

Die – bei Gewerbeimmobilien stets ohne typisierende Vermutung im Einzelfall festzustellende – Einkünfteerzielungsabsicht eines Vermieters ist anhand einer Prognoserechnung festzustellen. In diese Prognoserechnung sind jedoch nicht ausschließlich solche Umstände einzubeziehen sind, die bereits bei Beginn der Vermietungstätigkeit vorgelegen haben. Veränderungen in der Art und Weise der Vermietungstätigkeit, die auf eine

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Ungewisse Vermietungsabsicht – und die vorläufige Steuerfestsetzung

Die wegen fehlender Anknüpfungstatsachen bestehende Ungewissheit hinsichtlich der behaupteten Vermietungsabsicht ist nicht i.S. von § 171 Abs. 8 AO beseitigt, solange eine zukünftige Vermietung nicht ausgeschlossen ist und der Steuerpflichtige Maßnahmen ergreift, die darauf gerichtet sind, die Vermietung zu ermöglichen oder zu fördern. Das Finanzamt ist bei ungewisser Vermietungsabsicht zur

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