Die Aufklärungspflichtverletzung eines Anlagevermittlers – und ihre Zurechnung zu den Altgesellschaftern

Die Zurechnung einer Aufklärungspflichtverletzung eines Vermittlers an einen aufklärungspflichtigen Altgesellschafter kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Altgesellschafter mit der Kapitalsuche befasst ist oder es eine direkte vertragliche „Auftragskette“ zwischen dem Altgesellschafter und dem Vermittler gibt.

Die Treuhandkommanditistin muss

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Telefonkarten-Handel

Wie der Bundesfinanzhof bereits ausdrücklich entschieden hat, bestimmt sich die Person des Leistenden nach dem der Leistung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis.

Bei einem Handeln im eigenen Namen ist danach der Handelnde als Leistender anzusehen.

Dies gilt auch für die Frage, ob der

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