Der Umsatzsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG diejenigen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die von einem Unternehmen erbrachten Leistungen durch die Vermittlung von Sportwetten werden nicht im Inland ausgeführt, wenn auch die vermittelten Wettumsätze selber
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