Ein Klarierungsagent (Schiffsmakler), der zur Klarierung eines bestimmten Seeschiffes (Schiffsabfertigung und -versorgung) einen Hafendienstleister darüber informiert, dass die Schifffahrtsgesellschaft ihn mit der Erbringung von -zu diesem Zeitpunkt nur teilweise feststehenden- Leistungen beauftragen wird, stellt den Kontakt zu einem bestimmten Kunden
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