Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro durch die Strafgerichte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften richtete.
Die beschwerdeführende GmbH ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Hamburger Privatbank.
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