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Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses

Dem Verlangen des Gläubigers auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses können nur die Angaben entgegengehalten werden, die im Vermögensverzeichnis dokumentiert sind. Auf nicht im Vermögensverzeichnis angeführte Angaben des Schuldners, die sich nur aus einer dienstlichen Stellungnahme des Gerichtsvollziehers ergeben, kommt es in

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Vermögensverfall

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind.

Der Vermögensverfall wird gesetzlich vermutet, wenn

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nachbesserung einer Vermögensauskunft

Grundsätzlich ist der Schuldner zur Nachbesserung verpflichtet, wenn das vorgelegte Verzeichnis äußerlich erkennbar unvollständig, ungenaue oder widersprüchlich ist. Weitergehende biographische Daten oder Angaben zu Vertragspartnern, die nicht Drittschuldner einer zum Vermögen gehörenden Forderung sind, muss der Schuldner danach nicht eintragen.

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