Die Möglichkeit einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, gegebenenfalls nach Durchführung einer Außenprüfung, begründet für sich genommen keine Zweifel an der Vermögenslosigkeit der GmbH.
Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag der Fall einer mit Gesellschafterbeschluss vom
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