Nichtzulassungsbeschwerde – und der Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers

Mit dem Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wird die Beschwerde unzulässig.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde die Nichtzulassungsbeschwerde weil die Beschwerdeführerin nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht

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