Hinterziehung von Tabaksteuern – und die Einziehung der Taterträge

Bei einem Verfahren wegen Tabaksteuerhinterziehung können der Einziehungsentscheidung nicht die aufgrund des Schmuggels geschuldeten Abgaben in voller Höhe zugrunde gelegt werden. Bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen haben diese hier vielmehr außer Betracht zu bleiben. Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung darauf abgestellt,

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Zugewinnausgleich als entgeltlicher Vermögenszuwachs

Mit der Frage einer Einordnung des Zugewinnausgleichs als entgeltlichen Vermögenszuwachs hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im Rechtssinn wie auch im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Leistung unentgeltlich, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, dem Leistenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließt. Dabei steht der Unentgeltlichkeit, anders

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