Mit dem (Teil-)Verzicht eines Zeugen auf das Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Verwertungsverbot nach § 252 StPO) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Revisionsverfahren , in dem der Angeklagte die Zurückweisung seines Antrages auf Vernehmung eines Polizeibeamten zu den Angaben des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren als
Lesen