Die Verurteilung eines Journalisten wegen Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Gruppierung „Letzte Generation“ ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen.
Mit der angefochtenen Entscheidung hat das
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