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Die Konzerntochter als Verrichtungsgehilfe

Ob ein Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis besteht, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein solchen Verrichtungsgehilfe-Verhältnisses zwischen konzernangehörigen Gesellschaften vorliegt, beschäftigte jetzt den Bundesgerichtshof:

Maßgebend für die Einordnung als Verrichtungsgehilfe sind die faktischen Verhältnisse. Verrichtungsgehilfe im Sinne von

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