Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Einspruch statt Beschwerde?

Die in einer Familienstreitsache von einem Rechtsanwalt nach ergangenem Versäumnisbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegte Beschwerde kann nicht in einen Einspruch umgedeutet werden.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrt die Antragstellerin, ine auf sie titulierte Unterhaltsforderung des gemeinsamen Sohnes

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Die inhaltlich unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung – und keine Wiedereinsetzung der anwaltlich vertretenen Partei

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache) setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten

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