Die in einer Familienstreitsache von einem Rechtsanwalt nach ergangenem Versäumnisbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegte Beschwerde kann nicht in einen Einspruch umgedeutet werden.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrt die Antragstellerin, ine auf sie titulierte Unterhaltsforderung des gemeinsamen Sohnes
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