Zwei Veranstalter der für Montag angemeldeten Demonstrationen in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind mit ihren Eilanträgen gegen ihnen auferlegte Beschränkungen erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Anträge soeben abgelehnt. Die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf angeordneten Beschränkungen für die gegen den
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