Ist eine Person nach den Erkenntnissen der Polizei mit dem Coronavirus infiziert, darf gegen diese für einen belebten Ort ein Platzverweis ausgesprochen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall befand sich der Kläger, der in Berlin öffentlichkeitswirksam Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kritisch begleitet,
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