Die Räumung und Beseitigung des Baumhauses „NoNames“ im Hambacher Forst im September 2018 war nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen rechtens. Der Kläger nutzte das Baumhaus eigenen Angaben zufolge seit Sommer 2018. Es wurde im September 2018 – ebenso wie weitere Baumhäuser und sonstige Anlagen – durch die
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