Eine Behörde darf die Nutzung von Räumen zu Versammlungszwecken wegen erheblicher Brandschutzmängel sofort untersagen. Dies gilt selbst dann, wenn die Nutzung von einer bestehenden Baugenehmigung gedeckt sein sollte; das bisherige Ausbleiben eines Zwischenfalls steht der Gefahrenprognose nicht entgegen.
So darf
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