Beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für elektronische Zigaretten im Wege des Versandhandels muss sichergestellt werden, dass keine Abgabe an Kinder und Jugendliche erfolgt.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall vertreibt die klagende Händlerin E-Zigaretten sowie Zubehör und
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