Der Missbilligungsbeschluss des Stadtrats

Ein Ratsbeschluss, in dem der Verstoß eines Ratsmitgliedes gegen seine Verschwiegenheitspflicht festgestellt und ausdrücklich missbilligt wird, ist von dem aus der vom gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten Befugnis eines Kollektivorgans, die zum Erhalt und zur Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit und inneren Ordnung gebotenen

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Verschwiegenheitspflicht eines Gemeinderatsmitglieds

Die aus § 35 Abs. 2 der baden-württembergischen Gemeindeordnung folgende Verschwiegenheitspflicht eines Gemeinderatsmitglieds über nichtöffentlich verhandelte Angelegenheiten erfasst auch rechtswidrige Beschlüsse.

Ob in Ausnahmefällen eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht als „ultima ratio“ gerechtfertigt sein kann, setzt jedenfalls – wenn überhaupt möglich

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Keine Anwaltsgeheimnis für Syndikusanwälte

Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt, entschied soeben der Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund dieser Entscheidung war ein wettbewerbsrechtliches Verfahren vor der Europäischen Kommission:

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Kein Anwaltsgeheimnis für Syndikusanwälte?

In einem vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Kartellverfahren u.a. der Akzo Nobel hat jetzt die Generalanwältin ihre Schlussanträge vorgelegt, die aufhorchen lassen: Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in Kartellverfahren der EU-Kommission nicht für Syndikusanwälte.

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Vertraulichkeit der Mandantenkommunikation

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht beschlossen.

Die in diesem Gesetzesentwurf vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen dafür sorgen, dass diejenigen, die bei ihrem Rechtsanwalt um Rat und Hilfe suchen, vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen

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Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sogenannte Arbeitsverhalten betrifft oder gesetzlich geregelt ist.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss

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Das Ende notarieller Verschwiegenheit

Auch ein Erbe, dem vom Erblasser zu Lebzeiten eine Generalvollmacht erteilt worden war, kann, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung, eine Verfügung, durch die die Aufsichtsbehörde anstelle des verstorbenen Beteiligten einen Notar von der Verschwiegenheitspflicht befreit, nicht mit dem

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