Der Anspruch des Personalrats bzw. der Vertrauensperson auf Erörterung ist nicht deshalb verletzt, weil an ihr kein Vertreter des Bundesamts für das Personalmanagement teilgenommen hat. Auf eine Erörterung mit einem Vertreter oder die Erörterung unter Hinzuziehung eines Vertreters des Bundesamts für das Personalmanagement – als der für die beabsichtigte Maßnahme
LesenSchlagwort: Versetzung
Versetzung an ausländischen Arbeitsort
Der Arbeitgeber kann aufgrund seines Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch einen Arbeitsplatz im Ausland zuweisen, wenn die möglichen Arbeitsorte nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften auf das Inland begrenzt sind. Eine Beschränkung des Weisungsrechts auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland ist dem Arbeitsvertrag
LesenDie verweigerte Zustimmung des Betriebsrats – und die innerbetriebliche Stellenausschreibung
Der Arbeitgeber hat eine – vom Betriebsrat verlangte – innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen nach § 93 BetrVG vorzunehmen, bevor er eine Entscheidung über deren Besetzung trifft und den Betriebsrat zu der beabsichtigten personellen Maßnahme um Zustimmung ersucht. Die Ausschreibung kann grundsätzlich nicht während des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholt werden. Nach der
LesenVersetzung – und der Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme hat und es daher seiner Zustimmung bedarf. Nach der Legaldefinition in § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist
LesenVersetzung – und die verspätete Unterrichtung des Betriebsrats
Voraussetzung für die gerichtliche Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber. Nur diese setzt die Frist für die Zustimmungsverweigerung in Lauf. Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat „vor“ der personellen Maßnahme zu unterrichten und
LesenVersetzung ins Ausland
Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. § 106 GewO begrenzt das Weisungsrecht des Arbeitgebers insoweit nicht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Die
LesenVersetzung im Konzern – und die Zustimmung des Betriebsrats
Bei einer Versetzung iSd. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist grundsätzlich nicht nur der Betriebsrat des aufnehmenden, sondern auch der des abgebenden Betriebs nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Das Beteiligungsrecht schützt nicht nur die jeweiligen kollektiven Belegschaftsinteressen an einer sachgerechten Auswahlentscheidung des Arbeitgebers und der Vermeidung weitergehender
LesenDer Anspruch auf einen Generalsdienstposten – nach einer förderlichen Auswahlentscheidung
Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute dem Antrag eines Generalleutnants a.D. auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner letzten dienstlichen Versetzung stattgegeben. Der Generalleutnant a.D. ist vom Mai 2019 bis März 2020 als Befehlshaber eines NATO-Kommandos in Europa auf einem Generalsdienstposten (B 10) eingesetzt worden und hat in dieser Verwendung vorübergehend
LesenAlternierende Telearbeit – und ihre Beendigung durch den Arbeitgeber
Soll eine Arbeitnehmerin länger als einen Monat nicht mehr in alternierender Telearbeit weitgehend an ihrem häuslichen Arbeitsplatz, sondern vollständig in der Betriebsstätte der Arbeitgeberin eingesetzt werden, stellt diese Maßnahme der Arbeitgeberin eine Versetzung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar. Nach der Legaldefinition in § 95
LesenMitbestimmung des Betriebsrats bei einer Versetzung – und der Feststellungsantrag der Arbeitgeberin
Der Antrag einer Arbeitgeberin, festzustellen, dass es sich bei den -im einzelnen aufgeführten- Zuordnungen der Mitarbeiter an neue Dienstorte nicht um zustimmungsbedürftige Versetzungen im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG handelt, ist bereits unzulässig. Der Antrag erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO. Nach dem auch
LesenDer Streit um die nicht dienstpostengerechte Verwendung – und seine Erledigung durch Versetzung
Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann neben der Zustimmung der personalführenden Stelle zu einer vorübergehenden, nicht dienstpostengerechten Verwendung auch die Anordnung der nicht dienstpostengerechten Verwendung selbst sein. Die Anordnung einer nicht dienstpostengerechten Verwendung durch einen Fachvorgesetzten verliert ihre Wirksamkeit mit Wirksamwerden einer Versetzung des Betroffenen, ohne dass es einer formellen
LesenDie befristete Abstellung zu einer anderen Beschäftigungsstelle
Die mit der „Abstellung“ einhergehende Befristung der Änderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers unterliegt einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein Arbeitnehmer durch die Befristung der Übertragung einer anderen Tätigkeit regelmäßig dann nicht iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt, wenn der
LesenDie unwirksame Versetzung – und der Schadensersatz
Befolgt der Arbeitnehmer eine unwirksame Versetzung, ist der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Ersatz der zusätzlichen Reisekosten des Arbeitnehmers verpflichtet, die für die Fahrten von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, an den er versetzt wurde, entstehen. Der Umstand, dass keine – auch keine vorläufige –
LesenDie beabsichtigte Zuweisung in eine andere Gerichtsbarkeit – nach vier Jahren als Proberichterin
Bei einer Richterin auf Probe ist spätestens nach Ablauf von vier Jahren eine Zuweisung nicht mehr am Erprobungszweck zu messen, da nach Ablauf dieses Zeitraums die Eignung feststeht. Der Dienstherr ist verpflichtet, sie als Richterin auf Lebenszeit in dasjenige Amt zu ernennen, für das er sie erprobt hat. Mit dieser
LesenVersetzung – und die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats
Versetzung m Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Versetzung „Arbeitsbereich“
LesenDie Versetzung eines schwerbehinderten Bundeswehrangehörigen
Nach Nr. 305 Satz 2 und 3 ZE B-1300/46 sind Versetzungen schwerbehinderter Menschen gegen ihren Willen auf das unumgängliche Maß zu beschränken bzw. sollen nur dann vorgenommen werden, wenn dafür ein dringendes dienstliches Interesse besteht. Gemäß § 178 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB IX in der Fassung vom
LesenVersetzung – und die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und dieser daher dessen Zustimmung bedarf. Versetzung Versetzung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1, §
LesenSchadensersatz für eine unberechtigte Versetzung
Ist ein Arbeitnehmer rechtswidrig versetzt worden, kann er für die Zweitwohnung und das Pendeln Schadensersatz geltend machen. So hat das Landesarbeitsgericht Hessen in dem hier vorliegenden Fall eines Arbeitnehmers entschieden, bei dem in einem vorausgehenden Rechtsstreit vom Landesarbeitsgericht Hessen festgestellt worden ist, dass seine Versetzung rechtswidrig war. Bei dem Arbeitgeber,
LesenEinstweiliger Rechtsschutz gegen Versetzungen bei der Bundeswehr
Der Gesetzgeber hat dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor den persönlichen Belangen des Soldaten eingeräumt (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit
LesenZuweisung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes
Geht es nicht um die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, sondern darum, die Arbeitsplätze der anderen Beschäftigten insgesamt anders zuzuschneiden, um für die krankheitsbedingt eingeschränkte Arbeitnehmerin einen Arbeitsplatz zu schaffen, ist der Arbeitnehmer hierzu aus § 241 Abs. 2 BGB nicht verpflichtet. Der Arbeitgeber muss zwar bei einer ermessengerechten Ausübung seines
LesenDie Versetzung als unbillige Weisung des Arbeitgebers
Ein Arbeitnehmer ist nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nicht – auch nicht vorläufig – an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt (unbillige Weisung). Das vertragliche Weisungsrecht der Arbeitgeberin umfasst die Befugnis, dem Arbeitnehmer nach Maßgabe des § 106 GewO einen
LesenDie Gesundheit des Arbeitnehmers – und die Versetzung von der Nachtschicht in die Wechselschicht
Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements iSv. § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen. Der Arbeitnehmer ist
LesenVersetzung – und die Verbindlichkeit der Weisung des Arbeitgebers
Beim Bundesarbeitsgericht zeichnet sich eine Rechtsprechungsänderung ab: So hält der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf eine entsprechende Anfrage des Zehnten Senats an seiner im Urteil vom 22.02.2012 vertretenen Auffassung, wonach sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts – sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam ist – nicht
LesenVersetzung – und die Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG bei dessem Fünften Senat angefragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung zur Verbindlichkeit von Weisungen des Arbeitgebers im Anwendungsbereich des § 106 GewO festhält. Der Fünfte Senat hatte bisher angenommen, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige
LesenVersetzung – und das Schriftformerfordernis
Auch wenn Nebenabreden und Vertragsänderungen aufgrund arbeitsvertraglicher oder tarifvertraglicher Bestimmungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, gilt dies daher nicht für Versetzungen. Eine Versetzung ist keine Nebenabrede oder Vertragsänderung, sondern Ausübung des arbeitgeberischen Weisungsrechts nach § 106 GewO. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juni 2017 – 10 AZR 308/15
LesenVersetzung – und die unbillige Weisung des Arbeitgebers
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber nicht befolgen muss, auch wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt. Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Fünften Senats
LesenVersetzung – und die Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung
Beim Bundesarbeitsgericht könnte sich eine Rechtsprechungsänderung abzeichnen: Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen muss, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt. Damit würde der Zehnte Senat
LesenStationierung einer Stewardess – und ihre Versetzung
Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt
LesenVersetzung einer Flugbegleiterin – und die Bestimmungen des Arbeitsvertrages
Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt
LesenStationierung einer Flugbegleiterin – per Versetzung
Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt
LesenStationierung und Versetzung einer Flugbegleiterin
Das vertragliche Weisungsrecht der Fluggesellschaft umfasst die Befugnis, der Flugbegleiterin nach Maßgabe des § 106 GewO einen anderen Einsatzort als den bisherigen zuzuweisen. Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen
LesenDer falsch informierte Betriebsrat – und die Versetzung bei der Einstellung
Versetzung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. „Arbeitsbereich“ sind die Aufgabe
LesenVersetzung – und die Erweiterung der Mitbestimmung
Die Betriebsparteien können durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbaren, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Versetzung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG nicht auf die gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG beschränkt ist. Die Betriebsparteien sind jedoch nicht befugt, den Betriebsrat von seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Nennung konkreter
LesenBetriebsübergreifende Versetzung eines Betriebsratsmitglieds
Die betriebsübergreifende Versetzung eines Mandatsträgers iSv. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf nach § 103 Abs. 3 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Das Beteiligungsverfahren nach § 103 Abs. 3 BetrVG geht demjenigen zur Versetzung nach § 99 Abs. 1 und Abs. 4 BetrVG im abgebenden Betrieb als das speziellere vor.
LesenVersetzung – und das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt
LesenVersetzung von Flugbegleitern – wegen Standortschließung
Gewährt der Arbeitgeber bei der Schließung eines Standorts im Rahmen eines Sozialplans u.a. die Möglichkeit, den Versetzungszeitpunkt hinauszuschieben, wird dadurch die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht in Frage gestellt. Die Arbeitsgerichte haben eine Entscheidung des Arbeitgebers im Rahmen von § 106 GewO nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im Ergebnis billigem
LesenVersetzung einer Flugbegleiterin
Erlaubt der Arbeitsvertrag den Einsatz einer Flugbegleiterin an einem anderen als dem im Vertrag genannten Stationierungsort, kann der Arbeitgeber sie unter der Voraussetzung, dass die Grundsätze billigem Ermessen gewahrt sind (§ 106 Satz 1 GewO), durch Weisung an einen anderen Ort versetzen. Bei der nach § 106 Satz 1 GewO
LesenVersetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort
Erlaubt der Arbeitsvertrag den Einsatz einer Flugbegleiterin an einem anderen als dem im Vertrag genannten Stationierungsort, kann der Arbeitgeber sie unter der Voraussetzung, dass die Grundsätze billigem Ermessen gewahrt sind (§ 106 Satz 1 GewO), durch Weisung an einen anderen Ort versetzen. Bei der nach § 106 Satz 1 GewO
LesenVersetzung eines leitenden Angestellten
Wird einem leitenden Angestellten ein neuer Aufgabenbereich übertragen, der dazu führt, dass dieser den Status als leitender Angestellter verliert, hat der Betriebsrat im Hinblick auf die Zuweisung der neuen Tätigkeit nur ein Informationsrecht nach § 105 BetrVG, nicht jedoch ein Beteiligungsrecht nach § 99 BetrVG. Nach § 105 BetrVG ist
LesenMitbestimmung bei Versetzungen – und die bevorstehenden Kündigungen
Fallen die Arbeitsplätze mehrerer Arbeitnehmer infolge einer Änderung des Vertriebsmodells weg, kann die – vorgezogene – Versetzung vergleichbarer Arbeitnehmer auf neu geschaffene Arbeitsplätze, auf denen überwiegend Aufgaben des alten Vertriebsmodells ausgeübt werden, die berechtigte Besorgnis im Sinne des § 99 Abs. 2 Satz 3 BetrVG begründen, dass einem anderen Arbeitnehmer
LesenDie Versetzung eines Berufssoldaten – und die erforderliche Zusatzausbildung
Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei dieser Entscheidung
LesenDie Versetzung eines Berufssoldaten – und die Ortsgebundenheit der Lebensgefährtin
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründet die „Teilkonzeption Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, die der Generalinspekteur der Bundeswehr am 21.05.2007 erlassen hat, keinen konkreten Rechtsanspruch eines einzelnen Soldaten auf bestimmte Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familienbetreuung und Dienst fördern. Ebenso wenig steht die Teilkonzeption der Anordnung einer
LesenVersetzung – durch Zuweisung eines anderen Tätigkeitsfeldes
Die Ausübung des Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO durch den Arbeitgeber muss billigem Ermessen entsprechen. „Billiges Ermessen“ erfordert unter anderem die Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Sinne von Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, hat nach
LesenDer Anspruch des Soldaten auf einen bestimmten Dienstposten
Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr über die Verwendung eines Soldaten nach pflichtgemäßem Ermessen.
LesenFörderliche Verwendung durch Versetzung auf einen höher dotierten Dienstposten
Der nicht weiter konkretisierte Antrag auf eine förderliche Verwendung durch Versetzung auf einen von der personalbearbeitenden Stelle zu bestimmenden höherwertigen (höher dotierten) Dienstposten genügt nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags im gerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren. Die gerichtliche Kontrolle der Frage, ob der Bundesminister der Verteidigung oder die personalbearbeitende Dienststelle bei
LesenVorläufige Zulassung zum Unterricht der 8. Klasse
Gemäß § 59 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) kann eine Schülerin oder ein Schüler den nächsthöheren Schuljahrgang einer Schulform oder eines Schulzweigs erst besuchen, wenn die Klassenkonferenz entschieden hat, dass von ihr oder ihm eine erfolgreiche Mitarbeit in diesem Schuljahrgang erwartet werden kann (Versetzung). Bereits der Wortlaut
LesenHängebeschluss im Eilverfahren auf Versetzung eines Beamten
Mit den Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO hatte sich aktuell das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu befassen. Anlass hierfür bot ein Verfahren, in dem ein beamteter Lehrer im Wege einer einstweiligen Anordnung seine Versetzung erstrebte. Sofern in einem Verfahren des einstweiligen
LesenVersetzungen – und die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Zustimmung des Betriebsrats zu personellen Einzelmaßnahmen als erteilt, wenn der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung der Zustimmung nicht frist- und formgerecht mitteilt. Voraussetzung für den Eintritt dieser gesetzlichen Fiktion ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber. Nur diese
LesenEhemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes als Wachmann beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen ?
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR kann im Rahmen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts nach den §§ 4 TVöD, 106 GewO einen bei ihm beschäftigten Wachmann zum Bundesverwaltungsamt abordnen. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, das den Antrag
LesenVersetzung eines Arbeitnehmers – und die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats
Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen räumlich weit entfernten Ort stellt einen Nachteil im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar. Dieser Nachteil kann aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt sein, insbesondere wenn aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung keine Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer am bisherigen Beschäftigungsort besteht. Im Rahmen eines
LesenVersetzung im Filialbetrieb
Enthält der Arbeitsvertrag keine konkreten Aussagen zum Arbeitsort, weder bezogen auf eine bestimmte Gemeinde, noch auf eine bestimmte Region, haben die Arbeitsvertragparteien somit keinen bestimmten Arbeitsort bzw. keine bestimmte Beschäftigungsregion vereinbart und die Arbeitnehmerin kann grundsätzlich gem. § 106 GewO bundesweit versetzt werden. Aus dem gesetzlichen Änderungsschutz (§ 2 KSchG)
LesenBistum ersetzt Schulleiter ohne Begründung
Nach dem Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz hat ein Bistum bei der Versetzung eines Beamten eine Ermessensentscheidung zu treffen und unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch zu begründen. Sind in der Versetzungsverfügung keinerlei Begründung für die ausgesprochene Versetzung zu erkennen, führt das zur Rechtswidrigkeit der Verfügung. So hat das Verwaltungsgericht Gießen
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