§ 106 GewO verbietet nicht generell vorgelagerte Versetzungen von Arbeitnehmern in eine übergehende wirtschaftliche Einheit zur Vorbereitung eines Betriebs(teil)übergangs.
Diese Rechtsfrage ist für das Bundesarbeitsgericht offenkundig und seit den Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30.01.2025. Denn wäre eine
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