Die ordentliche Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats ist nicht gemäß § 15 Abs. 1 KSchG ausgeschlossen, wenn das Betriebsratsmitglied im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht mehr in den Betrieb eingegliedert ist. Er ist in diesem Fall weder Mitglied eines
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