Eine im Sozialplan vorgesehene pauschale Einmalzahlung für einen Standortwechsel setzt voraus, dass der Arbeitsplatzwechsel als Ergebnis des vorgesehenen Clearingverfahrens erfolgt. Ein späterer Wechsel an einen anderen Standort außerhalb dieses Verfahrens begründet den Anspruch auch dann nicht, wenn er im Zusammenhang
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