Mord als Arbeitsunfall

Die Ermordung eines Menschen ist kein Arbeitsunfall. Findet der Mord aus familiären Gründen (seit Jahren aufgestauter Hass) auf dem Weg zur Arbeit durch ein Familienmitglied statt, so existiert kein Unfallversicherungsschutz.

In dem hier vom Landessozialgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall begehrt die

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