Die im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelte Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Erstversicherungsunternehmen erstreckt sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten bei der Bearbeitung von Beschwerden.
In den hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen hatten österreichische Versicherungsunternehmen geklagt, die in Deutschland
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