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Versicherungsaufsicht – und die Beschwerden der Versicherungsnehmer

Die im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelte Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Erstversicherungsunternehmen erstreckt sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten bei der Bearbeitung von Beschwerden.  In den hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen hatten österreichische Versicherungsunternehmen geklagt, die in Deutschland Erstversicherungen anbieten. Die BaFin ordnete mit der angegriffenen Sammelverfügung an,

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Die Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft – und die aktienrechtliche Schweigepflicht

Ein Zusammenschluss von Krankenkassen zu einer Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft darf gegenüber aufsichtsbehördlichen Auskunftsverlangen nicht aufgrund aktienrechtlicher Pflichten schweigen. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse geklagt, ist zusammen mit anderen Krankenkassen Aktionärin einer Aktiengesellschaft war, die als Arbeitsgemeinschaft für die beteiligten Krankenkassen insbesondere

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Gesundheitskarte

Vergütung von Krankenkassenvorständen

Die Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen festlegen. Die Aufsichtsbehörden entscheiden über die Angemessenheit der Vergütung eines Krankenkassenvorstandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Achtung des Selbstverwaltungsrechts der Krankenkasse. Dabei sind sie gehalten, die einschlägigen Ermessenskriterien in allgemeinen Verwaltungsvorschriften festzulegen. Seit August 2013 bedürfen der Abschluss, die Verlängerung oder die

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Neue EU-Behörden für die Finanzaufsicht

Das Europäische Parlament hat gestern die entscheidende Zustimmung für das Finanzaufsichtspaket gegeben, so dass ab 2011 Banken, Wertpapiermärkte und Versicherungsunternehmen einer grundlegend neuen EU-Finanzaufsicht unterworfen sein werden. Durch das jetzt beschlossene Finanzaufsichtspaket werden drei europäische Aufsichtsbehörden eingerichtet, welche die bisherigen Kontrollgremien ablösen und deren Kompetenzen größer sein sollen als die

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Europäische Finanzaufsicht

Die Europäische Union will als Konsequenz aus der Finanzkrise zum 1. Januar 2011 drei neue EU-Behörden zur Aufsicht von Banken, Versicherungen und Börsen einrichten. Die neuen EU-Behörden sollen zukünftig im Krisen-oder Notfall europäischen Finanzinstituten selbst direkte Anweisungen geben können. Die Aufsicht soll dreigeteilt errichtet werden: Die für Banken zuständige Behörde

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Solvabilität II

Das Europäische Parlament hat heute neue Regelungen für das Risikomanagement der Versicherungsbranche verabschiedet, die für mehr Krisenfestigkeit und Stabilität in der Versicherungswirtschaft Sorge tragen sollen und den aufsichtsrechtlichen Rahmen der Versicherungswirtschaft umfassend überarbeitet. Diese jetzt beschlossene Novelle („Solvabilität II“) betrifft alle 14 bestehenden EU-Richtlinien zur Solvenz von Versicherungsunternehmen. Dem Parlamentsbeschluss vorausgegangen war

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