Konferenzraum

Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte – und die Frage des Arbeitslohns

Übernimmt ein Rechtsanwalt die Versicherungsbeiträge seiner angestellten Rechtsanwälte, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haften, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt und den die Rechtsanwälte zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51

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Versicherung

Die Bonuszahlung einer privaten Krankenversicherung – und der Sonderausgabenabzug

Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht. Der mit den Bonuszahlungen einhergehende teilweise Verlust eines Erstattungsanspruchs für Gesundheitsaufwendungen berührt nicht

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Bekleidungsgeschäft

Die Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung – und ihre Begründung

Die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung erfordert nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit), deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren,

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Versicherung

Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung – und die Unabhängigkeit des Treuhänders

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben die Zivilgerichte im Rechtsstreit um die Berechtigung einer Prämienerhöhung nicht zu prüfen, ob der Treuhänder tatsächlich von demjenigen Versicherer unabhängig sei, dessen Prämienerhöhung er zugestimmt habe. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen diese Rechtsprechung des BGH richtet, nicht zur Entscheidung angenommen.

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Versicherungsprämien als Betriebsausgaben

Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Zu derartigen Aufwendungen gehören grundsätzlich auch Prämienzahlungen, die ein Unternehmen aufgrund eines Vertrags an ein Versicherungsunternehmen entrichtet, bei dem es betrieblich begründete Schadensrisiken versichert hat. Betrieblich veranlasst sind derartige Zahlungen jedoch dann nicht, wenn

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen

Risiko- und Kapitallebensversicherungen sowie Unfallversicherungen gehören nicht zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum, denn diese Versicherungen dienen gerade nicht der Sicherung der bloßen Existenz, sondern primär dem Schutz und dem Erhalt von Vermögen und Lebensstandard. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines Ehepaares entschieden und deren Klage auf Berücksichtigung

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Versicherungsbeiträge als verdeckte Gewinnausschüttung bei konzerneigener Rückversicherung

Versicherungsbeiträge, die mittelbar über eine konzernfremde Erstversicherung (sog. Fronter) an eine konzerneigene Rückversicherungsgesellschaft (sog. Rückversicherungs-Captive) geleistet werden, stellen keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar, wenn es sich bei dem Fronter nicht um eine eigenwirtschaftlich funktionslose Kapitalgesellschaft handelt und für die Zwischenschaltung beachtliche wirtschaftliche Gründe vorliegen. Gemäß § 8 Abs. 1 KStG

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