Versicherungsberater 2005

Die Bezeichnung „(Vorsorge- und) Versicherungsberater“ war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit um den Einsatz von „Versicherungsberatern“ der Allianz-Versicherung in der (seinerzeit zum

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