Die einander unbekannten Mittäter

Mittäterschaft erfordert nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt.

Mehrere können eine Tat sogar dann gemeinschaftlich begehen, wenn sie einander nicht kennen.

Vor diesem

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Detektiv gegen Versicherungsbetrug

Der Verdacht eines Versicherungsbetruges rechtfertigt die Einschaltung einer Detektei durch die Versicherung. Bestätigt sich durch die Ermittlungen des Detektivs der Verdacht, muss der betrügerische Versicherungsnehmer der Versicherung die Kosten des Detektiveinsatzes ersetzen.

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit betrieb

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