Touristenfahrt auf dem Nürburgring

Das sogenannte „Freie Fahren“ auf der Nordschleife des Nürburgringes gilt als Touristenfahrt auf einer Rennstrecke und kann durch die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines auf der Nordschleife

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Die Effektenklausel in Rechtsschutzversicherungsverträgen

Klauseln in Rechtsschutzversicherungsverträgen, denen ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nicht hinreichend klar entnehmen kann, unter welchen Bedingungen die Rechtsschutzversicherung keinen Rechtsschutz gewährt und welche Geschäfte vom Ausschluss erfasst sind (sog. Effektenklausel und Prospekthaftungsklausel), sind unwirksam.

So hat der Bundesgerichtshof in den hier

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