Verkehrsunfall

Kündigung einer Versicherung – und keine Bestätigung vom Versicherer

Ein Versicherungsvertrag endet aufgrund einer Kündigung des Versicherungsnehmers auch dann, wenn das Versicherungsunternehmen die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt.

In dem hier beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Rechtsstreit hatte die Versicherungsnehmerin bei der beklagten Versicherungsgesellschaft eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil

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Die gefälschte Versicherungskündigung

Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen Namen unterzeichnet, darf der Versicherer, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschieden hat, grundsätzlich mit befreiender Wirkung an die bezeichnete

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