Der Preis des Hörgerätes

Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen mit einer Leistungsbeschränkung, wonach nur Hilfsmittel in angemessener Ausführung zu erstatten sind, verstößt gegen das Transparenzgebot, da sie nicht klar und verständlich ist und den Versicherten unangemessen benachteiligt. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Müncheners stattgegeben,

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Der Unfalltod durch einen Rosendorn

Sticht sich eine versicherte Person an einem Rosendorn und verstirbt an einer Infektion, hat eine Unfallversicherung zu leisten, da es sich bei dem Stich mit einem Rosendorn um einen Zusammenstoß des Körpers mit einer Sache und damit um einen Unfall handelt, der auch nicht durch eine Infektionsklausel von der Leistung

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Bundesverwaltungsgericht

Der offen liegengelassene Autoschlüssel

Bei Wegnahme oder Beschädigung eines Fahrzeuges hat derjenige mit einer erheblichen Kürzung der Versicherungsleistungen zu rechnen, der die erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht lässt, indem er seinen Autoschlüssel an der Arbeitsstelle unbeaufsichtigt lässt und naheliegende Möglichkeiten nicht nutzt, den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und dem Zugriff Dritter zu entziehen.

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Neurodermitis und die Kosten fürs Hautpflegemittel

Es widerspricht nicht Verfassungsrecht, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Basispflege bei Neurodermitis aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Mit dieser Begründung lehnte jetzt das Bundessozialgericht eine Klage einer Frau ab, die auf Kostenübernahme von „Linola“, „Linola Fett“, „Anästhesinsalbe 20 %“, „Balneum-Hermal F“ sowie „Pasta zinci mollis“ geklagt hat.

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Erektile Dysfunktion und die Krankenkasse

Gemäß § 34 Abs 1 Satz 7 und 8 SGB V sind solche Arzneimittel nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, die in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität dienen. Zu diesen Arzneimitteln zählen u.a. solche, die – wie Cialis – überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion die­nen. Der Leistungsausschluss

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Regress wegen absoluter Fahruntüchtigkeit

Liegt eine grob fahrlässige Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer vor, darf der Versicherer in Ausnahmefällen die Leistung komplett versagen, so etwa bei absoluter Fahruntüchtigkeit eine Kürzung auf null vornehmen. Allerdings muss in jedem Einzelfall eine Abwägung der Umstände erfolgen. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt der klagende

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Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Unter einer Gesundheitsstörung versteht man keinen vereinzelten erhöhten Blutwert. Dieser kann nur ein Parameter bei der Diagnose von Krankheiten sein. Erst bei der Diagnose einer Krankheit oder beim Auftreten von Beschwerden, die den Verdacht auf das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Krankheit begründen, liegt nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Gesundheitsstörung vor. Werden

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Konferenzraum

Versicherungszahlung trotz mangelhafter Reparatur

Macht eine Versicherungsklausel Versicherungsleistungen von einer „vollständig ausgeführten“ Reparatur des Fahrzeugs abhängig, ist diese Voraussetzung erfüllt, sofern alle Arbeiten durchgeführt sind, die technisch erforderlich sind, um die Unfallschäden zu beseitigen, das Fahrzeug also fahrtüchtig und unfallsicher ist und eine weitere Reparatur aus technischer Sicht nicht erforderlich ist. Dass die Reparatur

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Die gefälschte Versicherungskündigung

Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen Namen unterzeichnet, darf der Versicherer, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschieden hat, grundsätzlich mit befreiender Wirkung an die bezeichnete Zahlstelle leisten, selbst wenn die Unterschrift unter der Kündigungserklärung –

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