Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Richterpult

Der "Wohnort" in der Gerichtsstandsklausel

Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung – nicht bei Vertragsschluss – an. In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall beantragte der Versicherungsnehmer im Jahre 2000 den Abschluss einer Lebensversicherung bei der beklagten Beklagten. Sitz

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Geringfügige Belehrungsfehler zum Widerspruchsrecht bei Versicherungsverträgen

Auch geringfügige Belehrungsfehler können einen Verstoß gegen Treu und Glauben bei der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a.F. begründen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren die Versicherungsnehmer unrichtig über die Form ihrer Widerspruchserklärung informiert worden. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall angenommen, dass ein Bereicherungsanspruch jedenfalls nach

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Säumniszuschlag auf Prämienrückstände in der privaten Pflichtkrankenversicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Wiesbaden zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände in der privaten Pflichtkrankenversicherung (§ 193 Abs. 6 Satz 2 VVG) als unzulässig zurückgewiesen. Die Richtervorlage sei unzulässig, so das Bundesverfassungsgericht, da sie den Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht genügt. Die Vorlage betrifft

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LG Bremen

Erstattung überzahlter Gerichtskosten – und die Rechtsschutzversicherung

Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse unverbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über. Für Erstattungsansprüche aufgrund überzahlter Gerichtskosten besteht in der Rechtsschutzversicherung kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers.

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Versicherung

Die Formalia der Widerspruchsbelehrung

Ob eine Widerspruchsbelehrung inhaltlich und formal den gesetzlichen Anforderungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Im hier entschiedenen Fall lässt die tatrichterliche Würdigung des Oberlandesgerichts Karlsruhe der Widerspruchsbelehrung für den Bundesgerichtshof keine revisionsrechtlich beachtlichen Fehler erkennen: Das Oberlandesgericht

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Allianz

Der im Policenmodell geschlossene Versicherungsvertrag – und das verwirkte Widerspruchsrecht

Der Versicherungsnehmerin ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksam keit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten. Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F.

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1 Versicherungsvertrag – 2 Widerspruchsrechte?

Es entspricht ganz einhelliger Auffassung, dass das Widerspruchsrecht nach § 5 Abs. 1 VVG a.F. und das nach § 5a Abs. 1 VVG a.F. selbständig nebeneinanderstehen. Beide Normen haben einen unterschiedlichen Anwendungsbereich. Ein Konkurrenzverhältnis gibt es daher nicht. Da beide Widerspruchsrechte unabhängig voneinander bestehen, können ihre Fristen – soweit die

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Kündigung einer Versicherung – und keine Bestätigung vom Versicherer

Ein Versicherungsvertrag endet aufgrund einer Kündigung des Versicherungsnehmers auch dann, wenn das Versicherungsunternehmen die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt. In dem hier beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Rechtsstreit hatte die Versicherungsnehmerin bei der beklagten Versicherungsgesellschaft eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil ihr Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden

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Berufsunfähigkeitsversicherung – und die Verjährung

Der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem Versicherungsnehmer einer selbständigen oder als Zusatzversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, unterliegt auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung. Nach ganz herrschender Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur unterliegt der auch als Stammrecht bezeichnete Gesamtanspruch des Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeitsversicherung

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Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung – und der Umfang der Pfändung

Ein auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der die gepfändeten Forderungen nur abstraktgenerell ohne Bezug auf einen konkreten Versicherungsvertrag bezeichnet, ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass er lediglich uneingeschränkt pfändbare Forderungen umfasst, nicht aber solche, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

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Ein Versicherungsfall und zwei Versicherungen

Liegt eine sogenannte Mehrfachversicherung vor, kann der Versicherte im Schadensfall trotzdem nur einmal seinen Schaden ersetzt bekommen. Wurden beide Versicherungsverträge nur abgeschlossen, um mehrfach abzurechnen, handelt es sich um nichtige Verträge und der Betroffene erhält gar kein Geld. Aufgrund dieses Hinweises des Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein Mann aus Jever in

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Klagen aus einem lichtensteinischen Lebensversicherungsvertrag – und der Gerichtsstand

Der Regelungsbereich der Übergangsvorschrift in Art. 1 Abs. 1 und 2 EGVVG erfasst nicht die Gerichtsstandsregelung des § 215 VVG. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit begehrt der Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft die Rückzahlung einer Versicherungsprämie wegen fehlerhafter Beratung bei Abschluss einer Lebensversicherung, aus bürgerlichrechtlicher Prospekthaftung sowie aufgrund ungerechtfertigter

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Die Transparenz eines Versicherungsvertrages

Eine Klausel in einem Versicherungsvertrag muss klar und verständlich abgefasst sein, so dass sie für den Verbraucher nicht nur in grammatikalischer Hinsicht nachvollziehbar ist, sondern dass der Vertrag auch die konkrete Funktionsweise des Mechanismus, auf den sich die betreffende Klausel bezieht, und das Verhältnis zwischen diesem und dem durch andere

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Lebensversicherungen, unionsrechtswidrige Widerrufsbelehrungen – und das „ewige Widerspruchsrecht“

Die partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der Lebensversicherungen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt zwei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesgerichtshofs zum Widerspruch gegen Versicherungsverträge auf Grundlage der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Regelung des § 5a Abs. 2

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Die Widerrufsbelehrung in der Lebensversicherungspolice

Eine Widerspruchsbelehrung genügt nicht den Anforderungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F., wenn sie den Fristbeginn nur an den Erhalt des Versicherungsscheins und der Verbraucherinformation knüpft, nicht aber auch an den Erhalt der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus ist eine Widerrufsbelehrung auch dann inhaltlich nicht ordnungsgemäß, wenn sie

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Widerspruchsbelehrung – und die Textform

Der Begriff der „Textform“ in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. ist nicht erläuterungsbedürftig. Ohne die gesetzliche Erläuterung in § 126b BGB kennen zu müssen, kann der Versicherungsnehmer diesem Begriff ohne weiteres entnehmen, dass er den Widerspruch in letztlich lesbarer Form dem Versicherer übermitteln und als Urheber erkennbar sein

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Das Widerspruchsrecht des Versicherungsvertreters für seine eigenen Versicherungsverträge

Ein Versicherungsvertreter, der das Recht zum Widerspruch bei Abschluss eines Versicherungsvertrages kennt, handelt rechtsmißbräuchlich, wenn er sich nach Jahren auf sein Recht zum Widerspruch beruft, weil das ihm übersandte Policenbegleitschreiben keinen drucktechnisch hervorgehobenen Hinweis auf dieses Widerspruchsrecht enthalten habe. So hat es das Oberlandesgericht Stuttgart in dem vorliegend entschiedenen Fall

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Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung gegenüber einem Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter, der das Recht zum Widerspruch bei Abschluss eines Versicherungsvertrages kennt, handelt rechtsmißbräuchlich, wenn er sich nach Jahren auf sein Recht zum Widerspruch beruft, weil das ihm übersandte Policenbegleitschreiben keinen drucktechnisch hervorgehobenen Hinweis auf dieses Widerspruchsrecht enthalten habe. Im vorliegenden, vom Oberlandesgericht Stutgart entschiedenen Fall hatte sich der Versicherungsvertreter

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Widerrufsbelehrung in Kursivdruck

Eine Hervorhebung der Belehrung über das Widerspruchsrecht nach Abschluss eines Versicherungsvertrags durch Kursivdruck kann den gesetzlichen Anforderungen des § 5a VVG a. F. genügen. Im hier vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Rechtsstreit ist der Vertrag über eine Kapitallebensversicherung nach dem sog. „Policenmodell“ zustande gekommen. Anwendbar ist mithin § 5 a Abs.

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Die Haftpflichtversicherung eines Traktors

Ist eine Art von Fahrzeug (wie z. B. ein Traktor) nicht von der Haftpflicht in einem Mitgliedstaat der EU ausgenommen, muss die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung alle durch die „Benutzung eines Fahrzeugs“ im Sinne der EU-Richtlinie verursachten Unfälle umfassen, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht. Ein Manöver, das ein Traktor im Hof eines Bauernhofs

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Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Anzeigepflichten

Verletzt der Versicherungsnehmer die ihm obliegende Anzeigepflichten, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, allerdings nur, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat, § 19 Abs. 5 VVG n. F. Ein Versicherer erfüllt die formalen Voraussetzungen eines Hinweises gem. § 19 Abs.

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Absolute Widerrufsfrist in der Lebens- und Rentenversicherung

Hatte der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterlassen, so galt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen –

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Widerruf nach Vertragskündigung

Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde. Das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F. erlischt bei analoger Anwendung der Regelungen in §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG und § 2 Abs. 1

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Informationspflichten der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer

Den Versicherer trifft eine vertragliche Nebenpflicht, auf Verlangen seines Versicherungsnehmers mit einem von diesem umfassend bevollmächtigten Vertreter Schriftwechsel im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu führen, es sei denn, dass dies dem Versicherer aus besonderen Umständen im Einzelfall unzumutbar ist. Die Frage, ob es eine vertragliche Nebenpflicht des Versicherers gibt (§ 241

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Prozesskosten und Rechtsschutzversicherung

Rechtschutzversicherung? Wofür? Viele halten eine Rechtsschutzversicherung für Überflüssig. Sie begründen das damit, dass sie doch ziemlich friedfertig und umgänglich wären. Dabei verkennen sie, dass zum Streiten immer zwei gehören: Nicht umsonst gilt immer noch: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.“ (Friedrich von

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Bundesverwaltungsgericht

Einbruch-Diebstahl während des Urlaubs

Derjenige, der Opfer eines Einbruchs geworden ist und Ersatzansprüche aus einem behaupteten Einbruch bei seiner Versicherung geltend macht, verstößt gegen die vertraglichen Pflichten seiner Versicherung, wenn er nicht unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei einreicht. Mit diesem Versäumnis ist die Versicherung von jeglicher Leistung befreit. In einem jetzt vom Amtsgericht

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Streitwert bei negativer Feststellungsklage

Für den Streitwert bei einer negativen Feststellungsklage, durch die ein Versicherungsnehmer geltend macht, dass ein Versicherungsvertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt – wegen Kündigung – nicht mehr besteht, kommt es in der Regel darauf an, welche Prämien der Versicherer ohne die streitige Kündigung noch verlangen könnte. Nach dem hier vom Oberlandesgericht

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Verpflichtung zu Rückstellungen bei Versicherungsnachbetreuungen

Ein Versicherungsvertreter hat für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen eine Rückstellung zu bilden. So hat der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen vom 19. Juli 2011 entschieden. In dem Streitfall X R 26/10 hatte der Versicherungsvertreter in seiner Gewinnermittlung für das Jahr 2004 erstmals eine Rückstellung für Bestandspflege passiviert. Das Finanzamt

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Schadenszahlung durch den Versicherungsnehmer

Gemäß § 105 VVG ist – entgegen früherer Rechtslage – eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn der Versicherungsnehmer ohne seine Einwilligung den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt, unwirksam. Im Umkehrschluss kann diese gesetzgeberische Entscheidung nicht anders verstanden werden, als dass es dem Versicherungsnehmer

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Wenn der Versicherungsvertreter den Gesundheitsfragen ausfüllt…

Der Nachweis einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder einer arglistigen Täuschung seitens des Antragstellers obliegt dem Versicherer. Der Nachweis falscher Angaben des Versicherungsnehmers lässt sich nach der Auge- und Ohr-Rechtsprechung, wenn der Agent das Formular ausgefüllt hat, allein mit dessen Inhalt nicht erbringen, sofern der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, die Fragen

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Aufklärungspflichtverletzung der Versicherung

Macht der Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen behaupteter Aufklärungspflichtverletzungen des Versicherers zur Höhe erzielbarer Erträge geltend und verlangt er das negative Interesse (Rückzahlung der Einlagen und Verzinsung bei anderweitiger Anlage), so gilt hierfür die fünfjährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG a.F. als Sonderregelung zu den §§

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Sicherungsabtretungen des Insolvenzschuldners

Zieht der Verwalter eine vom Insolvenzschuldner sicherungshalber abgetretene Forderung ein, ohne dass der Schuldner für die gesicherte Verbindlichkeit persönlich haftet, ist der Gläubiger aus dem eingezogenen Betrag nur dann unverzüglich zu befriedigen, wenn die Sicherheit auch ohne die Insolvenz verwertungsreif gewesen wäre. Steht dieser Umstand noch nicht fest, so ist

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Infomationspflichten beim Versicherungsvertrag

Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist heute im Bundesgesetzgesetzblatt verkündet worden. Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen. Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen: ab 1.

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Versicherungsschutz im Straßenverkehr

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes ist jetzt endgültig verabschiedet worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt, mit dem der Versicherungsschutz bei Unfällen im Straßenverkehr verbessert und mehr Transparenz bei der Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung eingeführt werden soll. Die Neuregelungen betreffen im Wesentlichen das Pflichtversicherungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

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Gerichtsgebäude

Neues Versicherungsvertragsrecht

Die Reform des Versicherungsvertragsrechts wurde jetzt auch vom Bundesrat gebilligt, nachdem der Bundestag den erforderlichen Gesetzesbeschluss bereits Anfang August gefasst hatte. Die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes wird damit am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

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