Interne Teilung im Versorgungsausgleich – und die deschlechtsspezifische Kalkulation von Versicherungsprämien

Mit den Auswirkungen der sogenannten „Test-Achats, Entscheidung“ des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen auf die interne Teilung einer betrieblichen Direktversicherung im Versorgungsausgleich hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht für

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Eurocent

Versorgungsausgleich – und die Grundrenten-Entgeltpunkte für langjährige Versicherung

Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) sind im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig auch dann ausgleichsreif, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht und es nach seinen aktuellen Verhältnissen zu einer Einkommensanrechnung nach § 97 a SGB VI käme. Bei dem Zuschlag

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Geldscheine

Vorgezogene Altersrente – und der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

Der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente bemisst sich nach dem Ehezeitanteil der tatsächlich ausgezahlten Rente. Die Höhe der schuldrechtlichen Ausgleichsrente entspricht dem Ausgleichswert, das heißt der Hälfte des Ehezeitanteils der laufenden Bruttoversorgung, abzüglich der hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbarer Aufwendungen. Die Auswirkungen der vorgezogenen Inanspruchnahme einer Altersrente auf die Teilung des

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Geldrechner

Versorgungsausgleich – und der Zuschlag für langjährige Versicherung

Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte, § 76 g SGB VI) sind auch in der Anwartschaftsphase im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig ausgleichsreif. Anrechte in diesem Sinne sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen

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Oberlandesgericht Celle (Altbau)

Rückdeckungsversicherung – und das Pfandrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten

Das Pfandrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung ist anteilig auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu übertragen, und zwar im Umfang des zum Ehezeitende bestehenden Deckungsgrads am Ehezeitanteil, zuzüglich darauf entfallender Zinsen und Überschussanteile. Das Gericht hat mithin die bestehenden Sicherheiten anteilig auch für das zu übertragende Recht

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Vom Arbeitnehmer zum Unternehmer – und die Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung

Mit der Berechnung der nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft jeweils gesondert zu ermittelnden Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Aufgrund des eingetretenen Statuswechsels ist für die Zeiten der Arbeitnehmereigenschaft vor dem Statuswechsel eine Anrechtsbewertung nach § 45 Abs. 1 VersAusglG und für die

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Geldscheine

Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

 Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn sie als

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OLG Düsseldorf

Auskunftspflicht beim Versorgungsausgleich – und die Vorlagepflicht für Belege

Die Verpflichtung zur Belegvorlage beschränkt sich auf die Vorlage vorhandener Nachweise. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen – etwa durch Ausdruck – hinausgeht und eine eigene schöpferische Leistung erfordert, besteht nicht. Der Ausgangssachverhalt In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall machen die

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bgb versorgungsausgleich

Interne Teilung beim Versorgungsausgleich – und die rechtswidrige Startgutschrift der Zusatzversorgungskasse

Eine von einem Versorgungsträger mitgeteilte und unter (hier offengelassenem) Verstoß gegen Verfassungsrecht gebildete sogenannte Startgutschrift für rentenferne Versicherte kann ausnahmsweise dann die Grundlage für die Durchführung der internen Teilung eines Anrechts sein, wenn der hinsichtlich dieses Anrechts ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits Rentenleistungen bezieht, auf den Wertausgleich des Anrechts aus wirtschaftlichen Gründen

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Der Streit um den Versorgungsausgleich – und der Auskunftsantrag in der Beschwerdeinstanz

Ist auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten Auskunft erteilt worden und wurde zuletzt in erster Instanz nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch streitig verhandelt und entschieden, kann der auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommene Ehegatte in der Beschwerdeinstanz nicht lediglich erneut auf Auskunft antragen,

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Versicherung

Kinderrentenversicherung – und der Versorgungsausgleich

Dient eine sogenannte Kinderrentenversicherung nicht der Altersversorgung des Ehegatten als Versicherungsnehmer, sondern allenfalls des versicherten Kindes, unterliegt sie nicht dem Versorgungsausgleich. Ein solches Anrecht ist kein gemäß § 2 VersAusglG auszugleichendes Anrecht, da esdient nicht der Absicherung des Antragstellers im Alter oder bei Invalidität im Sinne von § 2 Abs.

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Deutsche Rentenversicherung bund stralsund

Das rechtswidrig durchgeführte Quasi-Splitting – und die Aufwendungen der Rentenversicherung

Aufwendungen des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund eines (rechtswidrig durchgeführten) Quasi-Splittings von privatrechtlichen Versorgungsansprüchen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen sind nach § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI zu erstatten. Gemäß § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI werden die Aufwendungen des Trägers der Rentenversicherung aufgrund von Rentenanwartschaften, die

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Geldscheine

Versorgungsausgleich – und die Betriebsrente aus einem früheren Arbeitsverhältnis

Wird eine im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Direktversicherung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen (sog. versicherungsvertragliche Lösung), unterliegt der unverfallbare arbeitgeberfinanzierte Teil des Anrechts mit seinem Ehezeitanteil weiterhin den Verfügungsbeschränkungen nach § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BetrAVG; in diesem Umfang ist das

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Oberlandesgericht München

Versorgungsausgleich – und die Beschwerde des Versorgungsträgers

Auf die Beschwerde des Versorgungsträgers gegen den ihn betreffenden Ausspruch zum Versorgungsausgleich bildet das betroffene Anrecht insgesamt den Beschwerdegegenstand. Der Prüfungsgegenstand ist weder dadurch beschränkt, dass sich der Beschwerdeangriff gegen ein bestimmtes Element der Entscheidung wie hier die Verzinsung des nach § 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlenden Ausgleichsbetrags richtet,

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Fondsgebundene Anrechte im Versorgungsausgleich

Bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile ist der Ausgleichswert als Zahlbetrag hinreichend bestimmt, wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann. Ein Titel ist zwar

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Versorgungsausgleich -und die beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung zum Versorgungsausgleich kann

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Ehering

Versorgungsausgleich – und die Inhaltskontrolle einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Mit der Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass dafür bot dem Bundesgerichtshof ein isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich, in dem sich geschiedene Ehegatten darüber stritten, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. Der Ausgangssachverhalt Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im

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Lohn

Externe Teilung beim Versorgungsausgleich – Transferverluste und die Eigentumsgarantie

§ 17 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) ist, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht auf eine Richtervorlage des Oberlandesgerichts Hamm entschied, mit dem Grundgesetz vereinbar. Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. Sie

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Die Betriebsrente im Versorgungsausgleich – und der nachehezeitlich eingetretene Versorgungsfall

Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung zu berücksichtigen sind. Nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ändert

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Versorgungsausgleich – und der Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Von § 22 VersAusglG erfasst werden solche Versorgungsanrechte, die aufgrund fehlender Ausgleichsreife nicht dem Wertausgleich bei der Scheidung unterliegen, sondern dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleiben, später jedoch in Kapitalanrechte umgewandelt werden. Gemäß § 19 Abs. 1 VersAusglG findet ein Wertausgleich bei der Scheidung insoweit nicht statt, als ein Anrecht nicht

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Versorgungsausgleichsverfahren – und die Beschwerde des Versorgungsträgers

In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen. Gemäß § 10 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist. Für Vereinigungen sowie für Behörden handeln ihre gesetzlichen Vertreter und Vorstände (§ 9

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Versorgungsausgleich – und der Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung

Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft, so ist die interne Teilung des Anrechts nicht mit Bezug auf das Ehezeitende, sondern mit Bezug auf diesen Bewertungszeitpunkt auszusprechen. Wie der

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Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund – und die versäumte Beschwerdefrist

Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt. Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat, gelten die sich aus § 117 FamFG ergebenden Modifikationen

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Betriebliche Altersversorgung – und die Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

Die materielle Rechtskraft eines familiengerichtlichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich erfasst nicht die Vorfrage, ob und in welchem Umfang einem der Ehegatten gegen seinen Arbeitgeber oder einen externen Versorgungsträger künftige Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zustehen. Durch den rechtskräftigen Beschluss des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren wurde nicht mit interprozessualer Bindungswirkung entschieden,

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Versorgungsausgleich – und die in der Behindertenwerkstatt erworbenen Anwartschaften

Das durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erworbene Anrecht unterfällt grundsätzlich dem Versorgungsausgleich. Der Anrechtserwerb durch einen behinderten Menschen unter Anwendung der besonderen Beitragsbemessung nach § 162 Nr. 2 SGB VI rechtfertigt für sich genommen keine Beschränkung des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 VersAusglG. Auch das durch die

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Abänderung eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs – und die Wesentlichkeitsgrenze

Aktuell musste sich der Bundesgerichtshof mit der Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen der Abänderung einer unter Anwendung des bis zum 31.08.2009 geltenden Rechts ergangenen Entscheidung über den Ausgleich von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung befassen: Eine Entscheidung über den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht kann

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Steuerliche Behandlung einer Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar. Die für die

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Ausgleichszahlung – zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war in den Jahren 2006 und 2007 bei dem Berechtigten dem Grunde nach als Entschädigung für entgehende Einnahmen steuerpflichtig. Die Steuerpflicht ist auf die Quote beschränkt, die dem sozialversicherungsrechtlichen Höchstausgleich entspricht. Sie ist zusätzlich begrenzt

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Scheidungsfolgenvereinbarung -und die Beratungspflicht des Anwaltsmediators

Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Auf den abgeschlossenen Mediationsvertrag finden die Grundsätze der Anwaltshaftung Anwendung. Die Beratung über die Folgesache Versorgungsausgleich war im vorliegenden Fall von dem Mediationsvertrag umfasst. Unstreitig schlossen die damaligen Eheleute mit der Mediatorin einen

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Haftung des Mediators – und die Haftung des Prozessanwalts

Mit der Haftung des Anwaltsmediators neben einem Terminsanwalt, der im Termin den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausschließt, hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart zu befassen: Zwischen dem Prozessanwalt und der Mediatorin besteht im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch des Ehegatten ein Gesamtschuldverhältnis im Sinne des § 421 BGB. Der Ausgleichsanspruch des §

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Kapitalleistung aus einer betrieblichen Altersversorgung – und der Versorgungsausgleich

Ein Anrecht auf Kapitalleistungen fällt grundsätzlich nicht in den Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht, da dessen System auf den Ausgleich wiederkehrender Leistungen zugeschnitten und der Ausgleich von Kapitalleistungen nicht vorgesehen ist. Dies gilt auch dann, wenn das Anrecht als betriebliche Altersversorgung begründet worden ist und neben der

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Baby

Versorgungsausgleich – und die angeblich noch nicht ausgleichsreife Betriebsrente

Behandelt eine Entscheidung zum öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung zu Unrecht als noch nicht ausgleichsreif, so steht die Rechtskraft der Entscheidung einem späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach der Scheidung nicht entgegen. Gemäß § 20 Abs. 1 VersAusglG hat die ausgleichsberechtigte Person einen Anspruch gegen die ausgleichspflichtige

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Versorgungsausgleich – und das Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mit einem Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach § 18 Abs. 1 VersAusglG soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist, wobei die Vorschrift dem Gericht einen Ermessensspielraum eröffnet. Die

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