Interne Teilung im Versorgungsausgleich – und die deschlechtsspezifische Kalkulation von Versicherungsprämien

Mit den Auswirkungen der sogenannten „Test-Achats, Entscheidung“ des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen auf die interne Teilung einer betrieblichen Direktversicherung im Versorgungsausgleich hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

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Vorgezogene Altersrente – und der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

Der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente bemisst sich nach dem Ehezeitanteil der tatsächlich ausgezahlten Rente.

Die Höhe der schuldrechtlichen Ausgleichsrente entspricht dem Ausgleichswert, das heißt der Hälfte des Ehezeitanteils der laufenden Bruttoversorgung, abzüglich der hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbarer Aufwendungen.

Die

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bgb versorgungsausgleich

Interne Teilung beim Versorgungsausgleich – und die rechtswidrige Startgutschrift der Zusatzversorgungskasse

Eine von einem Versorgungsträger mitgeteilte und unter (hier offengelassenem) Verstoß gegen Verfassungsrecht gebildete sogenannte Startgutschrift für rentenferne Versicherte kann ausnahmsweise dann die Grundlage für die Durchführung der internen Teilung eines Anrechts sein, wenn der hinsichtlich dieses Anrechts ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits

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Geldscheine

Versorgungsausgleich – und die Betriebsrente aus einem früheren Arbeitsverhältnis

Wird eine im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Direktversicherung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen (sog. versicherungsvertragliche Lösung), unterliegt der unverfallbare arbeitgeberfinanzierte Teil des Anrechts mit seinem Ehezeitanteil weiterhin den Verfügungsbeschränkungen nach § 2 Abs. 2

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Die Betriebsrente im Versorgungsausgleich – und der nachehezeitlich eingetretene Versorgungsfall

Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung

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Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund – und die versäumte Beschwerdefrist

Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt.

Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt

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