Mit den Auswirkungen der sogenannten „Test-Achats, Entscheidung“ des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen auf die interne Teilung einer betrieblichen Direktversicherung im Versorgungsausgleich hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht für
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