Altersvorsorgevertrag im Versorgungsausgleich

Schliesst ein Ehegatte während der Ehe unter Übertragung des Kapitals aus einem vorehelich angesparten zertifizierten Altersvorsorgevertrag einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 10b AltZertG), bleibt der vorehelich angesparte Kapitalbetrag des Altvertrages im Versorgungsausgleich unberücksichtigt.

Gemäß § 2

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Rechenfehler beim Versorgungsausgleich

Bloße Fehler der Ausgangsentscheidung wie Rechen- und Methodenfehler, ungenügende Berechnungsgrundlagen, eine fehlerhafte Bestimmung der Ehezeit oder unrichtige Auskünfte der Versorgungsträger eröffnen das Abänderungsverfahren nach § 225 FamFG nicht.

Hat sich der ehezeitbezogene Wert eines Anrechts dagegen durch nachträglich eingetretene Umstände

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Versorgungsausgleich und Invaliditätsversorgung

Zur gerichtlichen Überprüfung der gleichwertigen Teilhabe durch zusätzlichen Ausgleich bei der Altersversorgung, wenn der vorgeschlagene Ausgleichswert bereits einen auf die Invaliditätsversorgung bezogenen Barwertanteil enthält, hat jetzt der Bundesgerichshof Stellung genommen:

Rechnet der Versorgungsträger den das Gesamtrisiko repräsentierenden Ausgleichswert im Anschluss

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Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages – Funktionsäquivalenz von Versorgungs- und Zugewinnausgleich

In Fällen, in denen ein Ehegatte als Selbstständiger voraussichtlich seine Altersversorgung durch Bildung von grundsätzlich dem Zugewinnausgleich unterfallenden Vermögens betreiben wird, während der andere Ehegatte voraussichtlich zur Altersversorgung lediglich Rentenanwartschaften erwerben wird, führt der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs unter Beibehaltung

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Versorgungsausgleich und Bagatellgrenze

Nach § 18 Abs.1 Versorgungsausgleichsgesetz soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. Ein Ausgleich der gesetzlichen Rentenanwartschaften ist in diesem Fall auch nicht deshalb durchzuführen, weil die Anrechte bei einem einzigen

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