Nach der Unterhaltsrechtsreform im letzten Jahr stehen ab morgen weitere Änderungen im Familienrecht an. Denn zum 1. September 2009 treten die Reformen zum Versorgungsausgleich, zum Zugewinnausgleich und zum Verfahrensrecht in Kraft. Zugewinnausgleich Durch den Zugewinnausgleich soll der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs der Ehegatten gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt werden. Dies
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