Rückzahlung von Versorgungsbezügen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat Stellung genommen zur Billigkeitsentscheidung, wenn die Überzahlung aus der Anrechnung einer fiktiven Rente folgt und der Versorgungsträger die rentenwirksamen Beschäftigungszeiten kannte.

Die Beklagte hat an Herrn G. H. in dem Zeitraum von Oktober 1998 bis August

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Versorgungsbezüge bei 58er Regelung

Ermöglicht der Dienstherr zum Abbau von Personalüberhängen seinen Beamten, die das 58. Lebensjahr vollendet und den Höchstruhegehaltssatz erreicht haben, in Form einer Sonderurlaubsregelung unwiderruflich die Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung von 70 % der Besoldung bis zur Versetzung in den

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