Kuh

Wiederkehrende Barleistungen im Hofübergabevertrag – als dauernde Last

Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind. Für die Annahme der Abänderbarkeit wegen eines pflegebedingten Mehrbedarfs des Vermögensübergebers genügt es, wenn sich der Erwerber entweder zur persönlichen Pflege (mindestens im Umfang der bis 2016 geltenden Pflegestufe

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Grundstücksübertragung an die Ehefrau gegen Veräußerungsrente

Werden anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) bei verfassungskonformer Auslegung nicht als Sonderausgabe abziehbar, weil dieser Teil Entgelt für die Überlassung von Kapital (Zins) ist und private Schuldzinsen nicht abgezogen werden dürfen. Wird das gegen Leibrente

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Die Rückkehr zur „fremdüblichen Vertragsdurchführung“ zwischen Verwandten

Wiederkehrende Leistungen im Zuge einer Vermögensübertragung auf die Kinder gegen Zusage einer Versorgungsrente sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit diese von den Kindern zu zahlende Versorgungsrente für die Vermögensübertragung (etwa für die Übertragung eines Hausgrundstücks oder eines landwirtschaftlichen Hofs) einem Drittvergleich standhält, also in etwa dem entspricht, was

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