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Keine Mietzahlung am Samstag

Der Samstag ist ein Werktag. Aber nicht, wenn es um Mietzahlungen geht: Bei der Frist zur Zahlung der Miete „bis zum dritten Werktag eines jeden Monats“ zählt nach zwei heute verkündeten Urteilen des Bundesgerichtshofs der Samstag nicht als Werktag mit.

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