Protokollrüge bei unzureichender Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

Die Grundsätze zur Unzulässigkeit einer bloßen Protokollrüge gelten nicht, wenn ein Verfahrensfehler behauptet wird, der in seinem Kern darin besteht, dass das Hauptverhandlungsprotokoll den Inhalt außerhalb der Verhandlung geführter Verständigungsgespräche nicht wiedergibt. Insoweit hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung getroffen. Eine entgegen § 273 Abs. 1a StPO fehlende oder inhaltlich unzureichende

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Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren als verfassungskonform bewertet hat, hatte jetzt der Bundesgerichtshof erstmals in zwei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren unter Beachtung dieser Maßstäbe über die Transparenz und Dokumentation von Gesprächen mit dem Ziel der Verständigung zu entscheiden. In einem Aachener Fall hat die

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Der Deal im Strafverfahren – und die Überprüfung seines Zustandekommens

Die auch als „Deals“ bezeichnete Verständigung der Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren über die Rechtsfolgen einer Verurteilung ist seit dem 4. August 2009 gesetzlich in dem neu eingeführten § 257c StPO geregelt. Gegenstand einer jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde war demgemäß auch nicht die Verfassungsmäßigkeit von Urteilsabsprachen im Strafprozess und ihrer gesetzlichen

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Verständigung im Strafverfahren

Heute tritt die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren in Kraft, mit der gesetzlich geregelt werden soll, unter welchen Voraussetzungen solche Verständigungen möglich sind. Absprachen darf es künftig nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zusammen mit weitreichende Dokumentations- und Mitteilungspflichten geben. Die bewährten Grundsätze des Strafprozesses bleiben unangetastet. Insbesondere darf die

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Verständigung im Strafverfahren

Der Deutsche Bundestag hat heute einen verabschiedet, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden. Das Vorhaben enthält klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und gewährleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis. Die Verständigung in Strafverfahren ist bislang gesetzlich

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Gesetzliche Regelungen für Abspra­chen im Strafverfahren

Das Bundesjustizministerium hat jetzt den Referentenentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren an die Ressorts zur Stellungnahme versandt. Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten, umgangssprachlich auch Deals genannt, gehören seit Jahren zur strafprozessualen Praxis. Es fehlt jedoch bislang an einer gesetzlichen Regelung. Die vorgeschlagene Regelung soll nach Auffassung des Bundesjustizministeriums Rechtssicherheit schaffen

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