Zigarettenautomat

Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

Für den Versuchsbgeinn bei Diebstahlsdelikten ist darauf abzustellen, ob aus Tätersicht bereits die konkrete Gefahr eines ungehinderten Zugriffs auf das in Aussicht genommene Stehlgut besteht, so dass für den Versuchsbeginn der erste Angriff auf den Schutzmechanismus regelmäßig ausreicht, wenn sich

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Der leere Safe

Befindet sich in einem Behältnis, das die Täter in ihren Gewahrsam bringen, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, kann nicht wegen eines vollendeten Diebstahls oder Raubes, sondern nur wegen (fehlgeschlagenen) Versuchs verurteilt werden.

Demgemäß verneinte der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen Fall

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Korrektur des Rücktrittshorizonts

Feststellungen zum unmittelbaren Nachtatgeschehen können zur Prüfung der zur „Korrektur des Rücktrittshorizonts“ entwickelten Grundsätze drängen.

Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf

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Rücktritt eines Mittäters

Bei der Tatbeteiligung mehrerer werden gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB wegen Versuchs diejenigen Beteiligten nicht bestraft, die freiwillig die Tatvollendung verhindern.

Zwar wirkt der Rücktritt eines Mittäters nicht ohne Weiteres zugunsten der anderen Beteiligten; es kann hierfür

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Versuch – und die Strafrahmenwahl

Die Entscheidung über die Strafrahmenwahl beim Versuch ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen.

Dabei kommt der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes

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