Vertragsschluss

Vertragsangebot oder kein Vertragsangebot?

Verträge kommen durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen zustande, indem ein Angebot (§ 145 BGB, „Antrag“) der einen Vertragspartei gemäß den §§ 146 bis 149 BGB von der anderen Vertragspartei angenommen wird. Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist. Sie kann

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Rückkehrzusage – und der Annahmeverzug des Arbeitnehmers

Führt bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses die bisher fehlende arbeitsvertragliche Bindung zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung in der Vergangenheit, ist der Arbeitgeber hierfür regelmäßig nicht verantwortlich iSv. § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn ihm der Arbeitnehmer den zur Verwirklichung seines Rückkehrrechts erforderlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht angetragen,

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Betriebsbedingte Änderungskündigung – Bestimmtheit des Änderungsangebots

Eine Änderungsschutzklage (§ 4 Satz 2 KSchG) ist begründet, wenn das mit der Kündigung der Arbeitgeberin verbundene Änderungsangebot nicht hinreichend bestimmt ist. Die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der Änderungskündigung ist damit unwirksam. Die Änderungskündigung ist ein aus zwei Willenserklärungen zusammengesetztes Rechtsgeschäft. Zur Kündigungserklärung muss als zweites Element ein bestimmtes, zumindest

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Notarhaftung – und der zu ersetzende Schaden

Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden eine Amtspflichtverletzung zur Folge hat, ist in den Blick zu nehmen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen hätte. Die erforderliche Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs gehört zur haftungsausfüllenden

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Gerichtsgebäude

Vertragsangebot unter Abwesenden – und seine rechtzeitige Annahme

Bis zu welchem Zeitpunkt ein Vertragsangebot unter Abwesenden angenommen werden konnte, unterliegt tatrichterlichem Ermessen. Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind.

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Laptop

Das notarielle Kaufangebot – und die viermonatige Annahmefrist

In einem vom Verkäufer vorformulierten; und vom Käufer abgegebenen Kaufangebot für eine Eigentumswohnung ist eine viermonatige Bindungsfrist des das Angebot abgebenden Käufers nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen über den Erwerb einer fertiggestellten Eigentumswohnung, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, hat der Bundesgerichtshof eine Frist

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Der mit der Annahmeerklärung leicht geänderte Vertragstext

Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt. Diese Anforderungen können im Einzelfall nicht gewahrt sein, wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebots an Stelle des ursprünglichen Textes die von ihm vorgenommenen wesentlichen Änderungen

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Konferenzraum

Frist zur Annahme eines Grundstückskaufangebots

Enthält das – von der Verkäuferin formulierte und als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte – Angebot der Käuferin einer Eigentumswohnung die Erklärung, dass nach Ablauf einer Bindungsfrist von 42 Tagen nur die Bindung an das Angebot, nicht aber das Angebot selbst erlöschen solle, so unterliegt diese Fortgeltungsklausel der AGBrechtlichen Inhaltskontrolle unterliegt und

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Computerarbeit

Annahmefrist für den Bauträgervertrag

Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB). Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit §

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Das unbefristete Vertragsangebot

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist. Der Kaufvertrag ist mit der Beurkundung der Annahmeerklärung der Beklagten nach

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