Lösungsklauseln in Dauerlieferverträgen

Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.

Konkret beurteilte der Bundesgerichtshof die folgende Vertragsklausel in einem Energielieferungsvertrag als unwirksam: „Der Vertrag endet auch ohne Kündigung automatisch,

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