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Abschlagzahlungen,Werklohneinbehalt, Vertragserfüllungsbürgschaft – und die unwirksame Sicherungsabrede

Abschlagszahlungsregelungen, die vorsehen, dass der Auftraggeber trotz vollständig erbrachter Werkleistung einen Teil des Werklohns einbehalten darf, können zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede betreffend eine Vertragserfüllungsbürgschaft führen, wenn sie in Verbindung mit dieser bewirken, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu

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Abschlagzahlungen beim Hausbau

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach

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Gläubigeridentität bei der Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine Bürgschaft, die Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Herstellung eines bestimmten Teils des Gemeinschaftseigentums sichert, ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gläubigeridentität unwirksam, wenn der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst keine Ansprüche auf Herstellung dieses Teils des Gemeinschaftseigentums zustehen.

Eine solche Bürgschaft erfüllt

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