Liegt keine Vertragsverletzung eines Vertragspartners vor, ist der andere Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es fehlt dann an einer wirksamen Rücktrittserklärung, wenn nicht alle auf einer Seite an einem Vertrag beteiligten Unternehmen nicht ebenfalls den Rücktritt erklärt haben. Soweit ein Vertragspartner einige seiner Vertragspflichten verletzt hat, muss der
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