Wird eine per E-Mail übermittelte Bankverbindung durch einen „Man-in-the-Middle-Angriff“ manipuliert und überweist der Käufer den Kaufpreis daraufhin auf das Konto der Betrüger, tritt grundsätzlich keine Erfüllung der Kaufpreisforderung ein. Eine Haftung des Verkäufers kommt nur in Betracht, wenn ihm ein
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