Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der (Un-)Wirksamkeit einer Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Online-Partnervermittlungsportals zu befassen, die bei Verträgen mit einer bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten vorsieht, dass eine Verlängerung der Mitgliedschaft
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